cancellation conditions

Withdrawal from the accommodation contract for direct bookings on our website – for bookings via booking platforms such as airbnb or booking.com, their contractual conditions apply.

  • The accommodation contract can be canceled by the guest and also by the accommodation provider up to 14 days before the agreed day of arrival of the guest without paying a cancellation fee. The declaration of cancellation must be received or sent by email to booking@sauschneidhof.at no later than 14 days before the agreed arrival date.
  • The accommodation contract can be canceled by the guest no later than 5 days before the agreed arrival date of the guest, but a cancellation fee of 50% of the booking price must be paid. The declaration of cancellation must be sent by email to booking@sauschneidhof.at no later than 5 days before the guest’s agreed arrival date. The amount must be transferred to our account within 14 days.
  • If the booking is canceled within 4 days before arrival or if the booked room is not used, a cancellation fee equal to 100% of the booking price must be paid. The amount must be transferred to our account within 14 days.
  • Even if the guest does not use the booked room, he is obliged to pay the accommodation provider the agreed fee. It is the responsibility of the accommodation provider to try to rent the unused rooms to another party in accordance with the circumstances.

house rule

  • Check-in is from 3 p.m. to 8 p.m. or by arrangement – please let us know the time you’ll arrive.
  • The guest rooms are on the 2nd floor. Please be quiet in the stairwell.
  • Night rest from is 10 p.m. to 6 a.m. – during this time please speak quietly in the room and walk quietly. Doors and windows have to be closed quietly. In the stairwell we ask you to behave quietly.
  • This is a non-smoking house. For fire protection reasons and out of consideration for other guests, smoking is not allowed in the room and on the balcony! Smoking is ONLY allowed at the front door by the wooden bench. Please use the ashtray! Cigarettes and rubbish must be disposed correctly; Cigarettes belong in the residual waste, because they are toxic! In the event of non-compliance or waste pollution, we reserve the right to ban you and to terminate the accommodation contract prematurely. In addition, point IV – 5 of our General Terms and Conditions may apply.
  • Outside areas: Guests can use the parking lot, the area by the hut with sun terrace and the house bench with lounge on the south side/via the basement entrance, as well as the smoking area at the front door. The terrace on the valley side of the house is private and may not be used.
  • Breakfast orders for the next morning can be sent via the guest website until 5 p.m. the day before.
  • On the 2nd floor in front of the guest rooms there are kitchen appliances free to use. Any damage must be reported to the host immediately. The devices must be left in a clean and functional condition.
  • Check-out is till 10 a.m. We need time to clean before the next guests. Additional fees may be charged for late departures, see General Terms and Conditions IV, 4.
  • The breakfast service and directly booked rooms are to be paid in cash on the day of departure.
  • Our house is for our guests who have booked here. It is not permitted to bring visitors with you!

Terms of Service – please translate in your language by google!

I. Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Gästezimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Beherbergungsbetriebes.

2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als zu Beherbergungszwecken ist nicht gestattet.

3. Bei Buchung des Gästezimmers stimmt der Gast den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Stornobedingungen sowie der Hausordnung der Unterkunft “Sauschneidhof in Radstadt” zu.

II. Vertragsabschluss, Vertragspartner, Verjährung

1. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung des Beherbergungsbetriebes mit dem Gast zustande.

2. Vertragspartner sind die Unterkunft “Sauschneidhof in Radstadt” und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

3. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB.
Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Beherbergungsbetriebes beruhen.

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

1. Der Beherbergungsbetrieb ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Beherbergungsbetriebes zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Beherbergungsbetriebes an Dritte.

3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Beherbergungsbetriebes allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% anheben.

4. Die Preise können vom Beherbergungsbetrieb ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Beherbergungsbetriebes oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und der Beherbergungsbetrieb dem zustimmt.

5. Rechnungen des Beherbergungsbetriebes ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Beherbergungsbetrieb bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

6. Der Beherbergungsbetrieb ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegen über einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.

IV. Rücktritt des Kunden (i.e. Abbestellung, Stornierung) und Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Beherbergungsbetriebes

1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Beherbergungsbetrieb geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Beherbergungsbetriebes. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Beherbergungsbetriebes zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist, oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht. Es gelten die Kosten aus den oben angeführten Stornobedingungen.

2. Sofern zwischen dem Beherbergungsbetrieb und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Beherbergungsbetriebes auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Nummer 1 Satz 3 vorliegt.

3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat der Beherbergungsbetrieb die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.

4. Bei einer Stornierung ist der Kunde verpflichtet, die in den Stornobedingungen vertraglich vereinbarten Preise für die stornierte Übernachtung zu zahlen. Dem Beherbergungsbetrieb steht es frei, die Stornogebühren zu erlassen.

V. Rücktritt des Beherbergungsbetriebes

1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist der Beherbergungsbetrieb in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Beherbergungsbetriebes auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Klausel III Nr. 6 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Beherbergungsbetrieb gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist der Beherbergungsbetrieb ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

3. Ferner ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere vom Beherbergungsbetrieb nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden; der Beherbergungsbetrieb begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Beherbergungsbetriebes in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Beherbergungsbetriebes zuzurechnen ist; ein Verstoß gegen oben Klausel I Nr. 2 vorliegt.

4. Bei berechtigtem Rücktritt des Beherbergungsbetriebes entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.

2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

3. Spätestens am Abreisetag ist der komplette Aufenthalt zu entrichten, es sei denn, dieser wurde bereits vor Anreise bezahlt.

4. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer des Beherbergungsbetriebes spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann der Beherbergungsbetrieb aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 14.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

5. Der Kunde muss bei der Abreise das Zimmer in einem angemessenen Zustand verlassen. Bei starker Verschmutzung oder Vermüllung kann ein Mehraufwand von bis zu 50 € verrechnet werden. Wurde entgegen der Hausordnung im Zimmer geraucht, kann eine Komplettreinigung im Wert von 100 € in Rechnung gestellt werden. Diese ist binnen 14 Tage ab Rechnungsstellung zu entrichten.

6. Schäden müssen dem Beherbergungsbetrieb umgehend bekanntgegeben werden und werden in Rechnung gestellt.

VII. Haftung des Beherbergungsbetriebes

1. Der Beherbergungsbetrieb haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der Beherbergungsbetrieb die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Beherbergungsbetriebes beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Beherbergungsbetriebes beruhen. Einer Pflichtverletzung des Beherbergungsbetriebes steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Beherbergungsbetriebes auftreten, wird der Beherbergungsbetrieb bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

2. Für eingebrachte Sachen haftet der Beherbergungsbetrieb dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens € 3.500, sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu € 800, sofern ein Verschulden des Beherbergungsbetriebes vorliegt. Der Kunde hat Sorge zu tragen, dass das Zimmer versperrt hinterlassen wird und Wertgegenstände von hohem Wert sicher verschlossen sind. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Beherbergungsbetrieb Anzeige macht. Für eine weitergehende Haftung des Beherbergungsbetriebes gelten vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 entsprechend.

3. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Parkplatz des Beherbergungsbetriebes abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet der Beherbergungsbetrieb nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.

VIII. Schlussbestimmungen

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Beherbergungsbetriebes “Sauschneidhof in Radstadt”.

3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Beherbergungsbetriebes. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Beherbergungsbetriebes.

4. Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.