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Stornobedingungen

Rücktritt vom Beherbergungsvertrag bei Direktbuchung auf unserer Webseite – für Buchungen über Buchungsplattformen wie airbnb oder booking.com gelten deren Vertragsbedingungen.

  • Bis spätestens 14 Tage vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr vom Gast und auch vom Beherberger aufgelöst werden. Die Stornoerklärung muss bis spätestens 14 Tage vor dem vereinbarten Ankunftstag per Mail an booking@sauschneidhof.at eingelangt sein bzw gesendet werden.
  • Bis spätestens 5 Tage vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag vom Gast aufgelöst werden, es ist jedoch eine Stornogebühr im Ausmaß des Buchungspreises von 50% zu bezahlen. Die Stornoerklärung muss bis spätestens 5 Tage vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes per Mail an booking@sauschneidhof.at gesendet werden. Der Betrag ist binnen 14 Tage auf unser Konto zu überweisen.
  • Bei Stornierung der Buchung innerhalb von 4 Tagen vor der Anreise oder bei Nichtbeanspruchung der gebuchten Zimmer ist eine Stornogebühr im Ausmaß des Buchungspreises von 100 % zu bezahlen. Der Betrag ist binnen 14 Tage auf unser Konto zu überweisen.
  • Auch wenn der Gast die gebuchten Zimmer nicht in Anspruch nimmt, ist er dem Beherberger gegenüber zur Bezahlung des vereinbarten Entgeltes verpflichtet. Dem Beherberger obliegt es, sich um eine anderweitige Vermietung der nicht in Anspruch genommenen Räume den Umständen entsprechend zu bemühen (§ 1107 ABGB).

Hausordnung

  • Check-in von 14 bis 20 Uhr oder nach Absprache – Ankunftszeit bitte bekanntgeben!
  • Die Gästezimmer sind im 2. Stock. Es wird gebeten, sich im Treppenhaus ruhig zu verhalten.
  • Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr – in dieser Zeit bitte im Zimmer leise sprechen und leise gehen. Türen und Fenster sind leise zu schließen. Im Treppenhaus bitten wir darum, sich ruhig zu verhalten.
  • Wir sind ein Nichtraucherhaus. Aus Brandschutzgründen und aus Rücksicht auf andere Gäste ist das Rauchen im Zimmer und am Balkon untersagt! Das Rauchen ist NUR beim Eingangsbereich bei der Holzbank beim Aschenbecher gestattet. Zigaretten und Müll dürfen nicht weggeworfen werden, sondern sind entsprechend zu entsorgen; Zigaretten gehören in den Restmüll (da giftig)! Bei Nichteinhaltung oder Müllverschmutzung behalten wir uns das Recht vor, Hausverbot zu erteilen und den Beherbergungsvertrag vorzeitig zu beenden. Zudem kann Punkt IV – 5 unserer AGB zur Anwendung kommen.
  • Außenbereiche: Gäste können den Parkplatz, den Bereich bei der Hütte mit Sonnenterrasse und südseitig/über Kellereingang die Hausbank mit Lounge sowie beim Hauseingang den Raucherbereich nützen. Die Terrasse talseitig des Hauses ist privat und darf nicht genützt werden.
  • Brötchenbestellung für den nächsten Morgen können bis 17 Uhr des Vortages über die Gästewebseite gesendet werden.
  • Im 2. Stock vor den Gästezimmern stehen Geräte und Geschirr zur freien Benützung. Schäden müssen dem Gastgeber umgehend bekanntgegeben werden. Die Geräte müssen wieder ordentlich, sauber und funktionstüchtig hinterlassen werden.
  • Der Check-out hat bis 10 Uhr zu erfolgen, da wir für die Reinigung bis zum nächsten Gast Zeit brauchen.  Bei einer verspäteten Abreise können Gebühren in Rechnung gestellt werden, siehe AGB IV, 4.
  • Der Brötchenservice und direkt gebuchte Zimmer sind in bar zu begleichen.
  • Unser Haus ist für unsere Gäste, die hier gebucht haben. Es ist nicht gestattet, Besuch mitzubringen!

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Gästezimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Beherbergungsbetriebes.

2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als zu Beherbergungszwecken ist nicht gestattet.

3. Bei Buchung des Gästezimmers stimmt der Gast den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Stornobedingungen sowie der Hausordnung der Unterkunft “Sauschneidhof in Radstadt” zu.

II. Vertragsabschluss, Vertragspartner, Verjährung

1. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung des Beherbergungsbetriebes mit dem Gast zustande.

2. Vertragspartner sind die Unterkunft “Sauschneidhof in Radstadt” und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

3. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB.
Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Beherbergungsbetriebes beruhen.

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

1. Der Beherbergungsbetrieb ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Beherbergungsbetriebes zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Beherbergungsbetriebes an Dritte.

3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Beherbergungsbetriebes allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% anheben.

4. Die Preise können vom Beherbergungsbetrieb ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Beherbergungsbetriebes oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und der Beherbergungsbetrieb dem zustimmt.

5. Rechnungen des Beherbergungsbetriebes ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Beherbergungsbetrieb bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

6. Der Beherbergungsbetrieb ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegen über einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.

IV. Rücktritt des Kunden (i.e. Abbestellung, Stornierung) und Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Beherbergungsbetriebes

1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Beherbergungsbetrieb geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Beherbergungsbetriebes. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Beherbergungsbetriebes zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist, oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht. Es gelten die Kosten aus den oben angeführten Stornobedingungen.

2. Sofern zwischen dem Beherbergungsbetrieb und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Beherbergungsbetriebes auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Nummer 1 Satz 3 vorliegt.

3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat der Beherbergungsbetrieb die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.

4. Bei einer Stornierung ist der Kunde verpflichtet, die in den Stornobedingungen vertraglich vereinbarten Preise für die stornierte Übernachtung zu zahlen. Dem Beherbergungsbetrieb steht es frei, die Stornogebühren zu erlassen.

V. Rücktritt des Beherbergungsbetriebes

1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist der Beherbergungsbetrieb in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Beherbergungsbetriebes auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Klausel III Nr. 6 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Beherbergungsbetrieb gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist der Beherbergungsbetrieb ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

3. Ferner ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere vom Beherbergungsbetrieb nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden; der Beherbergungsbetrieb begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Beherbergungsbetriebes in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Beherbergungsbetriebes zuzurechnen ist; ein Verstoß gegen oben Klausel I Nr. 2 vorliegt.

4. Bei berechtigtem Rücktritt des Beherbergungsbetriebes entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.

2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

3. Spätestens am Abreisetag ist der komplette Aufenthalt zu entrichten, es sei denn, dieser wurde bereits vor Anreise bezahlt.

4. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer des Beherbergungsbetriebes spätestens um 10 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann der Beherbergungsbetrieb aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 14 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

5. Der Kunde muss bei der Abreise das Zimmer in einem angemessenen Zustand verlassen. Bei starker Verschmutzung oder Vermüllung kann ein Mehraufwand von bis zu 50 € verrechnet werden. Wurde entgegen der Hausordnung im Zimmer geraucht, kann eine Komplettreinigung im Wert von 100 € in Rechnung gestellt werden. Diese ist binnen 14 Tage ab Rechnungsstellung zu entrichten.

6. Schäden müssen dem Beherbergungsbetrieb umgehend bekanntgegeben werden und werden in Rechnung gestellt.

VII. Haftung des Beherbergungsbetriebes

1. Der Beherbergungsbetrieb haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der Beherbergungsbetrieb die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Beherbergungsbetriebes beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Beherbergungsbetriebes beruhen. Einer Pflichtverletzung des Beherbergungsbetriebes steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Beherbergungsbetriebes auftreten, wird der Beherbergungsbetrieb bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

2. Für eingebrachte Sachen haftet der Beherbergungsbetrieb dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens € 3.500, sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu € 800, sofern ein Verschulden des Beherbergungsbetriebes vorliegt. Der Kunde hat Sorge zu tragen, dass das Zimmer versperrt hinterlassen wird und Wertgegenstände von hohem Wert sicher verschlossen sind. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Beherbergungsbetrieb Anzeige macht. Für eine weitergehende Haftung des Beherbergungsbetriebes gelten vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 entsprechend.

3. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Parkplatz des Beherbergungsbetriebes abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet der Beherbergungsbetrieb nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.

VIII. Schlussbestimmungen

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Beherbergungsbetriebes “Sauschneidhof in Radstadt”.

3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Beherbergungsbetriebes. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Beherbergungsbetriebes.

4. Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.